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Stand : September 2009
Hausordnung
An unserer Schule sollen alle Jungen und Mädchen die Möglichkeit haben, ordentliche Leistungen zu erzielen, viel dazu zu lernen und mit der Mittleren Reife eine gute Basis für den Beruf und die Fortbildung zu erreichen.
- Unsere Schule soll ein Ort sein, an dem Schüler und Lehrer gleichermaßen gerne ihren Aufgaben nachgehen. Um dieses hoch gesteckte Ziel zu erreichen, wird von beiden Seiten ein großes Maß an Toleranz, Einsatz und gutem Willen gefordert.
- Schüler und Lehrer respektieren sich gegenseitig und das Schulklima sollte von Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft geprägt sein.
- Um die Freundlichkeit zu gewährleisten, wird auf eine höfliche Ausdrucksweise und korrekte Umgangsformen aller Beteiligten Wert gelegt.
- In der Schülergemeinschaft muss gemeinsam darauf geachtet werden, dass keine Schüler ausgegrenzt, verspottet oder sogar mit Gewalt bedroht werden.
- Unsere Hausordnung soll für Lehrer und Schüler die Grundlage für eine angenehme Atmosphäre und eine gute Zusammenarbeit bilden.
I. Vor Unterrichtsbeginn
- Fahrräder werden im Keller abgestellt, Motorräder auf der dafür vorgesehenen Stellfläche.
- Beim ersten Gong befinden sich die Schüler in ihren Klassenzimmern bzw. versammeln sich vor ihren Fachräumen. Der Unterricht beginnt um 08:00 Uhr.
II. Während des Unterrichts
- Während des Unterrichts darf das Klassenzimmer nur in Ausnahmefällen und mit Erlaubnis des Lehrers verlassen werden (gilt auch für Klassensprecher- und Tutorentätigkeiten).
- Wenn 10 Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrkraft im Klassenzimmer ist, muss der Klassensprecher dies im Sekretariat oder Konrektorat melden.
- Essen und Trinken ist während des Unterrichts nicht erlaubt.
- Unterrichtsfremde Gegenstände dürfen im Unterricht weder bereit gestellt noch benutzt werden.
- Der Lehrer beendet die Unterrichtsstunde.
- Schüler, die vormittags nicht am Religionsunterricht teilnehmen, halten sich in der Aula auf.
- Mobiltelefone müssen in ausgeschaltetem Zustand in der Schultasche verbleiben. Sonstige elektronische Unterhaltungsmedien (z.B. MP3-Player, Nintendo DS, Gameboy, PSP Portable etc.) dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
III. Beim Stundenwechsel
- Am Ende jeder Unterrichtsstunde wird die Tafel vom Tafeldienst gereinigt.
- Die Klasse bleibt während des Stundenwechsels im Klassenzimmer.
- Bis zum Eintreffen des nächsten Lehrers haben die Schüler die Aufgabe, die Materialien für die kommende Unterrichtsstunde bereitzulegen.
IV. Pausenregelung
- Zu Beginn der Pause wird das Zimmer gelüftet und die Schüler verlassen den Unterrichtsraum, der vom Lehrer abgesperrt wird.
- Die Pause findet von 10:15 Uhr bis 10:45 Uhr statt. Für das Ende der Pause gelten die gleichen Regelungen wie für den Unterrichtsbeginn.
- Der Aufenthalt während der Pause ist nur im Schulhaus und auf dem Schulgelände erlaubt (Ausnahme: Sportunterricht).
- Die Schüler sollen sich vor dem Verkaufsstand geordnet aufstellen.
- Der Verkauf beim Hausmeister findet zu folgenden Zeiten statt:
bis 07:50 Uhr - 10:15 Uhr bis 10:40 Uhr - ab 12:25 Uhr.
Das bedeutet, dass der Pausenstand bei Stundenwechsel geschlossen ist.
- Schüler, die in der 3./4. Stunde Sportunterricht haben, halten ihre Pause von 11.00 Uhr bis 11:30 Uhr in der Aula ab und haben die Möglichkeit, von 11:00 Uhr bis 11:20 Uhr beim Hausmeister einzukaufen.
V. Nach Unterrichtsende
- Bei Unterrichtsende ist darauf zu achten, dass das Klassenzimmer aufgeräumt, die Fenster geschlossen, das Licht ausgemacht und die Stühle hochgestellt sind.
- Die Schüler müssen sich rechtzeitig über die Änderungen des Stundenplans informieren.
- Die „Feuertreppe“ darf nur im Notfall oder bei Alarm benutzt werden.
VI. Weitere Bestimmungen
- Grundsätzlich gilt, dass das Verlassen des Schulgeländes für Schüler nicht erlaubt ist.
- Kaugummikauen ist im Haus und auf dem Schulgelände nicht gestattet.
- Alle Schüler sind verantwortlich für die Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulgelände, jede Klasse für ihr Klassenzimmer und jeder Schüler für seinen Arbeitsbereich. Auf die Trennung des Mülls ist besonders zu achten.
- Mit dem Schuleigentum ist pfleglich umzugehen. Für Beschädigungen wird der Verursacher zur Verantwortung gezogen.
Schulordnung – Auszüge aus den gesetzlichen Bestimmungen
Realschulordnung (RSO), Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG)
Folgende Regelungen finden sich in den gesetzlichen Bestimmungen für Realschulen in Bayern:
[…] Oberste Bildungsziele sind […] Achtung vor […] der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl […], Hilfsbereitschaft […] und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt (Art. 1 Abs. 1 BayEUG).
„Alle Schüler haben das Recht, ihre Meinung frei zu äußern; im Unterricht ist der sachliche Zusammenhang zu wahren […].
Alle Schüler haben sich so zu verhalten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie haben insbesondere die Pflicht, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen zu besuchen. Die Schüler haben alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die Ordnung der von ihnen besuchten Schule oder einer anderen Schule stören könnte.“ (Art. 56 Abs. 3.4 BayEUG)
Die Schüler sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen verpflichtet […]. Bei Verhinderung gilt § 29 RSO, insbesondere: „Im Falle fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.“
Der Genuss von Rauschmitteln und alkoholischen Getränken sowie das Rauchen sind den Schülern innerhalb der Schulanlage untersagt.
Das Mitbringen und Mitführen von gefährlichen Gegenständen ist den Schülern untersagt. Die Schule hat solche Gegenstände wegzunehmen und sicherzustellen. In gleicher Weise kann die Schule bei sonstigen Gegenständen verfahren, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können oder stören. Über die Rückgabe derartiger Gegenstände entscheidet der Schulleiter. […] (§119 Abs. 1.2 RSO)
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