Aufgaben des Elternbeirates

Entsprechend dem bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) ist der Elternbeirat die Vertretung der Erziehungsberechtigten der SchülerInnen sowie der Eltern volljähriger Schüler. Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.

Konkret sind das z.B.

  • Gestaltung des Schullebens durch Mitarbeit im Schulforum
  • Einbindung in Disziplinarverfahren (auf Wunsch der Betroffenen)
  • Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag
  • Änderung von Ausbildungsrichtungen, Einführung von Schulversuchen
  • Naturgemäß kommt dem EBR allgemein eine entscheidende Rolle zu bei der Vertretung des Elterninteresses für Bildung und Erziehung der Kinder
  • Förderung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern und Lehrkräften
  • Vermittlung in Konfliktsituationen o.ä.