An unserer Schule sollen alle Jungen und Mädchen die Möglichkeit haben, ordentliche Leistungen zu erzielen, viel dazuzulernen und mit der Mittleren Reife eine gute Basis für den Beruf oder den Besuch einer weiterführenden Schule zu erreichen.

Unsere Hausordnung soll für Lehrer und Schüler die Grundlage für eine angenehme Atmosphäre und eine gutes Miteinander bilden, sodass unsere Schule ein Ort ist, an dem Schüler und Lehrer gleichermaßen gerne ihren Aufgaben nachgehen.

Um dieses hoch gesteckte Ziel zu erreichen, erwarten wir, dass

  • Schüler und Lehrer sich gegenseitig respektieren und alle dazu beitragen, dass das Schulklima von Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft geprägt ist.
  • alle Mitglieder der Schulgemeinschaft Wert auf eine höfliche Ausdrucksweise und korrekte Umgangsformen Wert legen.
  • jeder Einzelne ein großes Maß an Toleranz, Einsatz und gutem Willen zeigt.

·         alle darauf achten, dass keiner ausgegrenzt, verspottet oder sogar mit Gewalt bedroht wird.

I.   Vor Unterrichtsbeginn

  1. Fahrräder werden auf dem Campus rechts vom Haupteingang in die Fahrradständer gestellt, Motorräder daneben geparkt.
  2. Vor Unterrichtsbeginn können sich Schüler in der Aula (Pausenhalle), im Pausenhof und ab 07:15 Uhr im Aufenthaltsraum im Erdgeschoß aufhalten. Das Sitzen auf dem Boden ist nicht gestattet.

3.  Beim ersten Gong (7.55 Uhr) begeben sich die Schüler zügig zu ihren Fachräumen. Der Unterricht

     beginnt um 08:00 Uhr.

 

II.  Während des Unterrichts

  1. Während des Unterrichts darf der Fachraum nur in Ausnahmefällen und nur mit Erlaubnis der Lehrkraft verlassen werden. Das gilt auch für Klassensprecher- und Tutorentätigkeiten).
  2. Falls 10 Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrkraft im Fachraum ist,  muss der Klassensprecher dies im Sekretariat oder Konrektorat melden.
  3. Essen und Trinken ist während des Unterrichts nicht erlaubt.
  4. Unterrichtsfremde Gegenstände dürfen im Unterricht weder bereitgestellt noch benutzt werden.
  5. Die Lehrkraft beendet die Unterrichtsstunde.
  6. Schüler, die vormittags nicht am Religionsunterricht teilnehmen, halten sich in der Aula oder im Aufenthaltsraum auf.
  7. Handys müssen in ausgeschaltetem Zustand in der Schultasche verbleiben. Das Gleiche gilt für sonstige elektronische Unterhaltungsmedien.

 

III. Beim Stundenwechsel

  1. Am Ende jeder Unterrichtsstunde wird die Tafel vom Tafeldienst gereinigt; der Ordnungsdienst sorgt für einen sauberen Boden.
  2. Die Klasse begibt sich in der Wechselzeit zügig zum nächsten Fachraum. Toilettengänge sind ebenfalls während der Wechselzeit zu erledigen.

3. Nach Eintreffen der Lehrkraft stellen die Schüler umgehend die Materialien für die beginnende

    Unterrichtsstunde bereit. 

 

IV. Pausenregelung

  1. Zu Beginn der Pause wird bei Bedarf das das Zimmer gelüftet und die Schüler verlassen den Unterrichtsraum, der von der Lehrkraft abgesperrt wird.
  2. Die Wechselzeit von 10:55 – 11:00 Uhr dient dazu, die Unterrichtsmaterialien zum nächsten Fachraum zu bringen.
  3. Die Pause findet von 11:00 Uhr bis 11:20 Uhr statt. Für das Ende der Pause gelten die gleichen Regelungen wie für den Unterrichtsbeginn.
  4. Der Aufenthalt während der Pause ist innerhalb des Schulgebäudes nur in der Aula, im Pausenhof, im Aufenthaltsraum sowie in der Alten Aula (1. Stock Bauteil C, Zugang nur über die Außentreppe!) erlaubt.
  5. Die Schüler dürfen sich vom Beginn des Schuljahres bis zu den Herbstferien und dann wieder nach den Osterferien während der Pause im Campus aufhalten.
  6. Die Schüler dürfen die Mensa besuchen.
  7. Die Schüler müssen sich vor dem Pausenverkaufsstand geordnet aufstellen. Aus Fairnessgründen ist es nicht erlaubt, sich von anderen Schülern, die bereits weiter vorne anstehen, etwas mitbringen zu lassen.

8.    Die Öffnungszeiten des Kiosks sind:

07:00 – 07:55 Uhr

11:00 – 11:20 Uhr

12:55 – 13:30 Uhr

Während der Wechselzeiten  ist der Pausenverkauf geschlossen.

9.    Der Pausenaufräumdienst verrichtet seine Arbeit von 11:20 – 11:30 Uhr.

 

V. Nach Unterrichtsende

  1. Am Ende der letzten Stunde, die im Fachraum stattfindet, ist darauf zu achten, dass der Raum sauber, aufgeräumt und das Licht ausgeschaltet ist; die Fenster müssen geschlossen, die Stühle hochgestellt sein.
  2. Bevor die Schüler das Schulhaus verlassen, müssen die sich an den Displays über die Änderungen des Stundenplans für den folgenden Tag informieren. Materialien für Vertretungsstunden sind mitzubringen.

3.   Die Schüler verlassen das Gebäude durch den Hauptausgang. Alle anderen Außentüren dürfen nur

    im Notfall oder bei Alarm benutzt werden.

 

 

VI. Weitere Bestimmungen

  1. In der Zeit von 08:00 bis 13:00 Uhr dürfen Schüler nur mit Genehmigung der Schulleitung das Schulgelände verlassen.
  2. Kaugummikauen ist im Haus und auf dem Schulgelände nicht gestattet.
  3. Unsere Schule ist absolut rauchfrei. Das Mitführen von Zigaretten ist verboten.
  4. Alle Schüler sind verantwortlich für die Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulgelände, jede Klasse für ihren Fachraum einschließlich des Bereichs davor und jeder Schüler für seinen Arbeitsbereich. Auf die Mülltrennung ist besonders zu achten.

5.  Mit dem Schuleigentum ist pfleglich umzugehen. Für Beschädigungen werden der Verursacher bzw.

    seine Erziehungsberechtigten zur Verantwortung gezogen.

 

 

Schulordnung – Auszüge aus den gesetzlichen Bestimmungen

Realschulordnung (RSO), Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG)

 

Folgende Regelungen finden sich in den gesetzlichen Bestimmungen für Realschulen in Bayern:

[…] Oberste Bildungsziele sind […] Achtung vor […] der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl […], Hilfsbereitschaft […] und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt (Art. 1 Abs. 1 BayEUG).

„Alle Schüler haben das Recht, ihre Meinung frei zu äußern; im Unterricht ist der sachliche Zusammenhang zu wahren […].

Alle Schüler haben sich so zu verhalten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie haben insbesondere die Pflicht, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen zu besuchen. Die Schüler haben alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die Ordnung der von ihnen besuchten Schule oder einer anderen Schule stören könnte.“ (Art. 56 Abs. 3.4 BayEUG)

Die Schüler sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen verpflichtet […]. Bei Verhinderung gilt § 29 RSO, insbesondere: „Im Falle fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.“

Der Genuss von Rauschmitteln und alkoholischen Getränken sowie das Rauchen sind den Schülern innerhalb der Schulanlage untersagt.

Das Mitbringen und Mitführen von gefährlichen Gegenständen ist den Schülern untersagt. Die Schule hat solche Gegenstände wegzunehmen und sicherzustellen. In gleicher Weise kann die Schule bei sonstigen Gegenständen verfahren, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können oder stören. Über die Rückgabe derartiger Gegenstände entscheidet der Schulleiter. […] (§119 Abs. 1.2 RSO)